Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.10.2009
Hinweis: Die verwendete maskuline Sprachform dient der leichteren Lesbarkeit und meint immer auch das andere Geschlecht.
Einleitung
Die Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung legt nachstehenden Begriffen folgende Sichtweise zugrunde:
• Bildung beinhaltet alle Veranstaltungen, die dazu dienen, Wissen zu erwerben oder zu vertiefen oder Prozesse anstoßen, die eine verändernde Entwicklung hervorrufen. Darunter fassen wir alle Begriffe wie Qualifizierung, Training, Seminar, Fortbildung, Weiterbildung, Lehrgang, Schulung, Coaching, usw.
• Dienstleistung ist eine Leistung, die nicht der Produktion eines materiellen Gutes dient.
• Produkte sind Wirtschaftsgüter, die in einem Wertschöpfungsprozess geschaffen werden.
Diese Angebote können für Privatpersonen oder für Firmen/Institutionen angeboten werden und werden im Folgenden als
• Bildung-Firma,
• Bildung-Privatpersonen,
• Dienstleistung-Firma,
• Dienstleistung-Privatpersonen,
• Produkt-Firma und
• Produkt-Privatpersonen falls notwendig differenziert bezeichnet.
§1 Allgemeines
Allen Leistungen der Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH (Auftragnehmer) liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Gültigkeit von Angeboten
Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots. Abweichungen davon werden in den Angeboten unter „Angebots-/Liefer-/Zahlungsbedingungen“ gesondert dargestellt.
§3 Vertragsabschluss
Alle Beauftragungen von Leistungen (Bildung, Dienstleistungen, Produkten) müssen schriftlich oder per e-Mail erfolgen. Nach dem Eingang erhält der Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail eine Auftragsbestätigung zugesandt. Damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH zustande.
Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Aufträge an Dritte erteilen wir im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
§4 Zahlungen
Die Leistungen bezüglich der Räume, technischer Ausstattung und seminarbegleitender Verpflegung werden im konkreten Angebot aufgeführt. Die Rechungsbeträge sind umgehend nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, bei Bildung-Privatpersonen spätestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Teilnehmer bei Bildung-Privatpersonen von der Veranstaltung fernzuhalten und den Zutritt erst nach Ausgleich der Rückstände wieder zu gewähren.
§5 Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 27 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
§6 Stornierung von Aufträgen
Die Stornierung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert, werden bereits bestätigte Termine für Bildung-Firma und Bildung-Privatpersonen bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Starttermin mit 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahmeberechtigung für Bildungsangebote kann jedoch auf einen Ersatzauftrageber oder einen ersetzenden Teilnehmenden übertragen werden. Der Ersatzauftraggeber/Ersatzteilnehmende ist anzumelden. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
§7 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen.
Inhalt und Ablauf von Bildungsangeboten ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
Änderungen werden rechtzeitig vor Auftragsbeginn bekannt gegeben.
§8 Inhouse-Seminare beim Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuellen Regelungen.
§9 Seminarannullierung
Bei Ausfall des Seminars durch kurzfristige Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht.
Im Falle zu geringer Teilnehmerzahlen kann eine Veranstaltung in den Bereichen Bildung-Firma und Bildung-Privatpersonen von Seiten der Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden. Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstatten wir bereits gezahlte Seminargebühren zurück bzw. gewähren im Absprachefall eine Gutschrift. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Verschulden des Veranstalters. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
§10 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
Diese Datenschutzerklärung ist in den Rahmenvereinbarungen mit unseren externen Fachkräften explizit aufgeführt und Vertragsbestandteil.
§11 Copyright/Urheberrechte
Mit der Anmeldung zu Bildungsangeboten verpflichtet sich der Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte: Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch, elektronisch oder durch zukünftige Verfahren vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden.
§12 Haftung
Das jeweilige Bildungsangebot wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.
Die Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
Bei Veranstaltungen in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten haftet die Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH nicht für Verluste oder Beschädigung von Garderobe, persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen, Taschen, Laptops etc. Mitgebrachte Gegenstände unterliegen allein der persönlichen Aufsichtsverantwortung der Eigentümer.
Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmer oder einer vorsätzlicher oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur insoweit, als dieser auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzliches gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
§13 Erklärung
Die Akademie Überlingen Institut für Unternehmensentwicklung GmbH distanziert sich von Organisationen wie Scientology und lehnt jede Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass wir nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeiten und organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserer Firma. Auch in unseren Geschäftsbeziehungen achten wir sorgfältig darauf, keine Firmen und Unternehmensgruppen zu unterstützen, die selbst nach der Methode von L. Ron Hubbard geführt oder anderweitig von dieser beeinflusst werden.
§14 Gerichtsstand
Soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers, Osnabrück, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
§15 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Alle früheren AGB verlieren mit dieser Ausgabe die Gültigkeit.
