Die Qualifizierungschance

Staatlich geförderte Investition in Ihre eigene Belegschaft.

Potenziale richtig nutzen

Potenziale ausschöpfen, Fachkräftelücken schließen und Herausforderungen der Arbeitswelt meistern, bei all dem kann die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen. Denn niemand kennt sich mit Ihrem Unternehmen und dessen Produkten so gut aus, wie die eigene Belegschaft.


Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG), welches einen wichtigen Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung darstellt. Ziel ist es, die Weiterbildung von Beschäftigten zu stärken und Potenziale zu entfalten, um sie fit für die Zukunft zu machen. Nutzen Sie also diese Chance zur staatlich geförderten Investition in Ihre Belegschaft.

Vorteile für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Den eigenen Wert im Unternehmen steigern
  • Fähigkeiten und Kompetenzen weiterentwickeln
  • Arbeitsplatz langfristig sichern
  • Tätigkeitsbereiche erweitern

Vorteile für Sie

  • Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Herausforderungen der Zukunft bestens vorbereitet sind und Ihr Unternehmen langfristig stärken
  • Größere Mitarbeitermotivation, -zufriedenheit und -bindung durch neue berufliche Perspektiven innerhalb des Unternehmens
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Langfristige Erhaltung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor dem Hintergrund des technologischen Wandels
  • Dank staatlicher Förderung mehr Weiterbildung und weniger Kosten
  • Besondere Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Kleinstbetrieben sowie älterer und schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zielgruppen

Geringqualifizierte Beschäftigte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Beschäftigte mit Berufsschulabschluss, die seit mindestens 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen

Beschäftigte Beschäftigte, bei denen der Berufsabschluss i.d.R. mindestens 4 Jahre zurückliegt

Staatliche Förderung

Die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch die Bezuschussung zum Arbeitsentgelt und den Weiterbildungskosten staatlich gefördert.

Voraussetzungen

  • Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) liegt mindestens vier Jahre zurück
  • Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, die über rein arbeitsplatzbezogene und kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen
  • Der für die Weiterbildung ausgesuchte Weiterbildungsanbieter ist für die Förderung zugelassen
  • Keine Weiterbildungen, die sich aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergeben oder die durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, z.B. Techniker*in) abgedeckt werden

Miriam Brockschmidt
Produktentwicklung / Reha

0541 3311293
Kontakt

Sie wünschen individuelle Beratung?

Neben unseren regulären Angeboten in den Bereichen Umschulung, Vorbereitung auf eine Externenprüfung, Teilqualifizierung u.v.m., entwickeln wir maßgeschneiderte Weiterbildungen und Qualifizierungen nach den Zielen und Bedürfnissen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ob als Inhouse-Weiterbildung in Ihren Räumlichkeiten, virtuell oder an einem unserer Standorte – Sie bestimmen den Ort, Termin und Zeit und definieren Ihr Ziel. Wir konzipieren Inhalte, finden die geeignete Trainerin oder den geeigneten Trainer für Sie und kümmern uns um die komplette Organisation.

Der Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit berät Sie gerne zu den Möglichkeiten der konkreten Förderung.
Kostenlose Hotline des AGS: 0800 455 55 20

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