Integrationskurs Deutsch Nr. 103

  • Kurstyp Präsenzseminar
  • Auslastung Teilzeit
  • Dauer 41 Wochen
  • Teilnehmerzahl max. 20 Teilnehmer
  • Abschluss TELC-Abschluss

Inhalte des Lehrgangs

Der allgemeine Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, in 600 Unterrichtsstunden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) sowie in 100 Unterrichtsstunden Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland zu vermitteln. Der Erwerb der Deutschkenntnisse geschieht anhand von alltagsbezogenen Inhalten wie Arbeit, Wohnen, Gesundheit oder Ämter und Behörden. Im 100 Unterrichtsstunden umfassenden Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der allgemeine Integrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Teilnahmevoraussetzungen

Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:

  • Migrantinnen und Migranten,, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
  • Migrantinnen und Migranten,, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
  • Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.

Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:

  • Migrantinnen und Migranten,, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
  • Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
  • Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Standort
Osnabrück
Kategorie
Sprachkurse » Fremdsprache Deutsch
Zielgruppe
Menschen mit Sprachbarrieren
Förderung und Finanzierung
Sonstige Förderung
Termine
8. Juni 2023 bis 21. März 2024

Veranstaltungsort:
Kleiststr. 10
49074 Osnabrück
Unterrichtszeiten
Montag bis Donnerstag von 12:45 Uhr bis 17:00 Uhr
20 Unterrichtsstunden
Bildungsart
Integrationssprachkurse (BAMF)

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